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StuB Nr. 11 vom Seite 408

Übergangskonsolidierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss unter Berücksichtigung von E-DRS 30

Abbildung von Statuswechseln bei Konzernunternehmen

Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Jens Reinke

Bei der Abbildung von Statusänderungen von einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss ergeben sich große Herausforderungen, da gegensätzliche Prinzipien aufeinandertreffen und abzuwägen sind. Einerseits gibt es für die Abbildung eines neuen Status, etwa den eines Tochterunternehmens durch Erlangung eines beherrschenden Einflusses, klare gesetzliche Regeln, andererseits führt deren Anwendung
in Fällen, in denen das jetzige Tochterunternehmen bereits vorher etwa als assoziiertes Unternehmen
im Konzernabschluss abgebildet war, zu einem Widerspruch gegen die Generalnorm des § 297 Abs. 2 und 3 HGB. Da es an einer klaren gesetzlichen Aussage zur Lösung dieser Herausforderung mangelt, hat das DRSC bereits im DRS 4 und nun im am veröffentlichten – und mit einer Kommentierungsfrist bis
zum versehenen – E-DRS 30 Rechnungslegungsempfehlungen unterbreitet bzw. vorgeschlagen. Die vom DRSC neu skizzierten Vorgehensweisen im Bereich der Übergangskonsolidierung werden im in diesem Beitrag verdeutlicht.

Müller/Reinke, Konsolidierung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, NWB QAAAE-90313

Kernfragen
  • Welche Konkretisie...

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Übergangskonsolidierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss unter Berücksichtigung von E-DRS 30

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