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Einkommensteuer | Negative Einlagezinsen und rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren
Das BMF hat zur Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug Stellung genommen.
Negative Einlagezinsen
Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen
für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen
keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar, da sie nicht vom
Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital
gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art
Verwahr- oder Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als
Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst
sind.
Zinsen auf rückerstattete
Kr...