Ausländische REITs mit einer mit § 13 REITG vergleichbaren Mindestausschüttungsverpflichtung
Sehr geehrter
Sehr geehrte
vielen Dank für Ihr Schreiben vom . In diesem Schreiben hatten Sie um Bestätigung gebeten, dass bestimmte ausländische Staaten eine mit § 13 REITG vergleichbare Mindestausschüttungsverpflichtung in ihrer Rechtsordnung vorgesehen haben. Als Beleg hierfür haben Sie eine von KPMG erstellte Liste übersandt, in der die REIT-Regime in einigen europäischen, asiatischen und amerikanischen Staaten dargestellt werden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann ich keine derartige Bestätigung geben. Für eine derartige Liste bedürfte es einer Erhebung des ausländischen Rechts durch die Finanzverwaltung und einer permanenten Überprüfung, ob die ermittelte Rechtslage weiterhin besteht. Der hierfür erforderliche Aufwand auf Seiten der Finanzverwaltung erscheint – insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Investmentsteuerreform – nicht angemessen.
BMF v. - IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 007
Fundstelle(n):
DStZ 2015 S. 698 Nr. 18
VAAAE-91571