BMF - IV C 5 - S 2365/15/10001 BStBl 2015 I . 488

Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG); Startschreiben zur erstmaligen Anwendung ab dem Kalenderjahr 2016

Nach § 52 Absatz 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2009 I S. 3366), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom (BGBl 2015 I S. 434), hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

BMF v. - IV C 5 - S 2365/15/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2015 I Seite 488
DB 2015 S. 1258 Nr. 22
DStR 2015 S. 1312 Nr. 24
DStR 2015 S. 6 Nr. 22
GStB 2015 S. 32 Nr. 8
UAAAE-91567