Berücksichtigung von Aufwendungen für
die Einladung anlässlich der standesamtlichen Trauung einschließlich
der Weihnachtspost und einer (zusätzlichen) steuerfreien Aufwandsentschädigung
für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bezirkstagsmitglieds als
Gesundheitsreferent
Leitsatz
Die
Kosten für die Einladung von Familienangehörigen und weiterer Gäste
anlässlich einer standesamtlichen Trauungen sind der privaten Lebensführung
zuzurechnen, auch wenn die Kosten in gewissen Umfang die berufliche
und politische Tätigkeit fördern - hier Einführung der Ehefrau in
die gesellschaftlichen und politischen Kreise des Ehemannes.
Die
Steuergerichte können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen,
die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auch auf
einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung
gedeckt ist.
Eine
Verwaltungsanweisung, die die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger
erschöpfend regelt und hierbei keine zusätzliche Vergütung für die von
einem Bezirksrat zusätzlich ausgeübte Tätigkeit als Gesundheitsreferent
vorsieht, ist daher für das Gericht bindend.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1188 Nr. 14 NAAAE-91218
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.12.2014 - 7 K 1981/12
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