Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung – Kürzung um rückvergütete Beiträge – Berücksichtigung
des Verzichts auf die Erstattung der selbst getragenen Krankheitskosten
Leitsatz
Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Jahr 2011 ist um die „gleichartigen” rückvergüteten
Beiträge für das Jahr 2010 zu mindern.
Der Verzicht auf die Erstattung der selbst getragenen Krankheitskosten zur Erlangung der Beitragsrückerstattung kann nicht
als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 9 DStRE 2015 S. 336 Nr. 6 EFG 2014 S. 1789 Nr. 20 QAAAE-91204
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 06.06.2014 - 1 K 2873/13 E
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