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Erstellung, Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses
Begriffsabgrenzung, strafrechtliche Sanktionen und praktische Fragen
[i]Checklisten, Jahresabschluss kompakt NWB YAAAD-29128 Nach § 242 HGB müssen grundsätzlich alle Kaufleute einen Jahresabschluss aufstellen. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Größenklasse gelten jedoch zahlreiche Aufstellungserleichterungen und unterschiedliche Fristen. Wird ein Jahresabschluss nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen empfindliche Sanktionen. Die Praxis zeigt immer wieder, wie die einzelnen Phasen Aufstellung, Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses vermischt werden, vor allem, wenn der Kaufmann mit einem Teil der Aufgaben einen Dienstleister betraut. Der Beitrag grenzt die Begriffe klar voneinander ab, veranschaulicht die wichtigsten Fälle mit Beispiel aus der Praxis und geht ausführlich auf die strafrechtlichen Konsequenzen ein, die vor allem in Insolvenzfällen zum Tragen kommen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen
[i]Kirsch, Jahresabschluss: Rechtspflichten (HGB), infoCenter NWB MAAAB-80074 Gemäß § 242 HGB besteht für alle Kaufleute die Verpflichtung, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Bestandteile des Jahresabschlusses sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrech...