BBK Nr. 11 vom Seite 481

Nichts Genaues weiß man nicht!

Bernd Rätke | VRiFG, BBK-Herausgeber

Kassenmanipulationen – Was weiß die Bundesregierung?

[i]Antwort der Bundesregierung vom 20. 4. 2015 – BT-Drucks. 18/4660Die Bundesregierung wurde jetzt gezwungen, ihr Wissen zu offenbaren: Die Fraktion der Grünen stellte nämlich eine sog. Kleine Anfrage, wie hoch der jährliche Schaden aus der Manipulation von elektronischen Kassen ist und welche Maßnahmen die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen gedenkt (BT-Drucks. 18/4439).

Die Antwort der [i]Bundesregierung weiß nichtsBundesregierung fiel bescheiden aus: Die Bundesregierung weiß nämlich nicht viel. Sie kann weder den jährlichen Steuerausfall schätzen, der sich aus der Verwendung manipulierter Registrierkassen ergibt, noch kann sie etwas zu der Anzahl der Registrierkassen sagen, die im Fall der Einführung eines betrugssicheren Verfahrens umgerüstet werden müssten, oder zu der Höhe der Umsätze, die über offene Ladenkassen abgewickelt werden. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung beantwortet die Kleine Anfrage so, wie mancher Steuerpflichtige auf die Fragen eines Außenprüfers antwortet – nämlich mit einem „weiß nicht“.

Natürlich liegen [i]Steuerausfall zwischen 5 und 10 Mrd. € der Bundesregierung Zahlen vor; diese erwecken allerdings nicht den Eindruck der Vollständigkeit: So haben die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden bislang 136 Kassenmanipulationen aufgedeckt. Hochgerechnet soll dies immerhin auf einen bundesweiten Steuerausfall von 5 bis 10 Mrd. € hindeuten! Angesichts dieser Größenordnung überrascht es nicht, dass die Bundesregierung den Eindruck der Untätigkeit vermeiden will. [i]Manipulationen sind nach den GoBD unzulässigDie Bundesregierung verweist daher in ihrer Antwort entschlossen auf die neuen GoBD vom : Daraus ergeben sich nämlich konkrete Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung. Überspitzt ausgedrückt heißt dies, dass aufgrund der neuen GoBD die Kasse gar nicht manipuliert werden darf!

Die Bundesregierung [i]Bericht wird erstellt ...,scheint zu ahnen, dass einige Steuerpflichtige die GoBD einfach nicht lesen und ungefragt manipulieren. Die Regierung lässt deshalb durch die Finanzministerien einen Bericht zur Bekämpfung der Kassenmanipulation erstellen. Sobald dieser Bericht vorliegt – ein bestimmtes Jahr wird von der [i]... dann befasst sich die Bundesregierung mit INSIKA Bundesregierung hier nicht verraten –, wird sich die Bundesregierung „mit der Frage einer möglichen Gesetzesinitiative zur Einführung des INSIKA-Konzepts befassen“. Hier ahnt man die Hektik, die sich gerade in den Behörden verbreitet ...

Als Leser der BBK haben Sie schon zahlreiche Beiträge über Kassenmanipulationen oder über das INSIKA-Konzept lesen können. Damit wissen Sie besser Bescheid als die Bundesregierung!

Beste Grüße

Ihr Bernd Rätke

Bernd Rätke

Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 481
NWB ZAAAE-91159