Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 5 vom Seite 11

Bewertung in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Im Anschluss an die Darstellungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in den vorhergehenden Heften und werden nun abschließend die Bewertungsregelungen dargestellt. Die Bewertung der Bereicherung (= steuerpflichtiger Erwerb) ist Voraussetzung für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Allgemeines

Die Bewertung der Bereicherung ist in § 12 ErbStG geregelt. Sie richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (§§ 116 BewG). Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten und ihr Wert im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 BewG).

Steht ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zu, ist sein Wert im Ganzen zu ermitteln. Der Wert ist dann auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen. Dies gilt aber nicht, soweit nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbstständig steuerpflichtig ist (§ 3 BewG).

Sonstiges Vermögen

Allgemeiner Bewertungsgrundsatz für das sonstige Vermögen ist regelmäßig der gemeine Wert (§ 9 BewG). Er findet immer dann Anwendung, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Be...