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STFAN Nr. 3 vom Seite 18

Der Teilwert und die Teilwertabschreibung

Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Christian Merker; München

Nicht nur in Klausuren spielen der Teilwertbegriff und die Teilwertabschreibung eine große Rolle. Auch in der Praxis ist das Thema ein Dauerbrenner. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff des Teilwerts und dessen Ermittlung sowie den Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung unter Berücksichtigung des (BStBl 2014 I S. 1162). Dabei wird auch auf Unterschiede zum Handelsrecht eingegangen.

Begriff und Ermittlung des Teilwerts

Begriff des Teilwerts

Der Begriff des Teilwerts ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG geregelt. Es handelt sich um den Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Beachte

Das Handelsrecht kennt den Begriff des Teilwerts nicht. Hier spricht man vom niedrigeren beizulegenden Wert.

Ermittlung des Teilwerts

Da in der Regel zum Bilanzstichtag keine Betriebsveräußerung vorliegt, muss der Teilwert geschätzt werden (vgl. R 6.7 Satz 1 EStR). Der Teilwert ist ein ausschließlich objektiver Wert, der von der Marktlage am Bilanzstichtag bestimmt wird. Daher ist es unerheblich, ob die Zusammense...