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Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit geboten, für eine geplante zukünftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens seinen Gewinn bereits in einem Jahr vor der Anschaffung oder Herstellung zu mindern. Damit fördert der Gesetzgeber vor allem kleine und mittlere Unternehmen, z. B. durch das Zulassen eines vorweggenommenen Betriebsausgabenabzugs die Steuerlast zu senken und mit den ersparten Finanzmitteln die geplante Investition vozuziehen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Steuerpflichtige können nach § 7g EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Der Investitionsabzugsbetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet:
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Betrieb | Größenmerkmal | Höhe |
Gewerbebetriebe oder der
selbstständigen Arbeit dienende Betriebe bei Gewinnermittlung durch
Betri... |