Keine Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
wegen Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel
Leitsatz
Es
begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die
Entfernungspauschale die übersteigenden sowie außergewöhnlichen
Aufwendungen abgegolten werden.
Es
liegt auch keine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs.
1 GG dadurch vor, dass den Benutzern von Personenkraftwagens für
die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der volle Abzug der
tatsächlich entstandenen Fahrtaufwendungen versagt, den Benutzern
öffentlicher Verkehrsmittel aber gestattet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1184 Nr. 14 EStB 2015 S. 424 Nr. 11 AAAAE-90917
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 29.07.2014 - 7 K 784/13
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