Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben
des Gesellschafters - Sonderbetriebsaufwendungen als negative Einkünfte
im Sinne des § 2a EStG
Leitsatz
1. Schuldzinsen
sind Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters, wenn die Darlehensmittel
für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen
im Sonderbetriebsbereich verwendet werden und so dem Betrieb der
Gesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters dienen.
Insbesondere
sind Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten, die ein Gesellschafter
in eigener Person begründet, um seiner Einlagepflicht nachzukommen
Sonderbetriebsausgaben.
2. Sonderbetriebsaufwendungen
sind nicht als negative Einkünfte im Sinne des § 2a EStG aus einem
Drittland anzusehen, wenn in der Sonderbilanz nur Sonderbetriebseinnnahmen
bzw- ausgaben aus dem Inland zur Anrechnung kommen.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1175 Nr. 14 GAAAE-90915
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.02.2015 - 3 K 1557/13
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