Bildung einer Rückstellung aufgrund einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht
Leitsatz
1. Werden Sanktionen nur für den Fall eines noch nicht verwirklichten Vertragsbruchs angedroht, um den Steuerpflichtigen zu
einem bestimmten Verhalten zu bewegen, sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden zivilrechtlichen
Schadensersatzpflicht nicht erfüllt.
2. Tatsachen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, können nicht als wertaufhellend angesehen werden.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1391 Nr. 23 EFG 2015 S. 1347 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2015 S. 842 IAAAE-90910
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.03.2015 - 13 K 540/13
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