Verzinsung § 233a AO bei Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
Leitsatz
Der Beginn des Zinslaufs richtet sich auch dann nach § 233a Abs. 2a Alt. 1 AO, wenn der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses
(hier: die gewinnmindernde Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG) zwangsläufig Folgewirkungen auf die Steuerfestsetzung
eines anderen Veranlagungszeitraums hat (hier: Wegfall eines zunächst nach § 10d Abs. 1 EStG berücksichtigten Verlustes, wen
aufgrund des Wegfalls des Verlustes im Verlustentstehungsjahr kein rücktragsfähiger Verlust mehr vorhanden ist).
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2015 S. 585 EFG 2015 S. 1159 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2015 S. 1750 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2015 S. 757 NAAAE-90904
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