Nachlassverbindlichkeiten
In drei Revisionsverfahren, die im Juli zur Verhandlung anstehen, geht es um die Frage, ob und in welcher Höhe Verbindlichkeiten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind. Insbesondere steht dabei die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aufgrund einer Pflichtteilslast sowie aufgrund eines Untervermächtnisses im Fokus. Geklärt werden muss, ob diese Verbindlichkeiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den erworbenen Vermögensgegenständen stehen und dann nur begrenzt abzugsfähig sind, wenn gleichfalls steuerfreies Vermögen erworben wird. Höne erläutert die Verfahren ab Seite 201, stellt die bisherige Rechtsprechung dar, geht auf die offenen Zweifelsfragen ein und verdeutlicht dies anhand von Schaubildern.
Strafzuschlag bei Selbstanzeigen
Im Zuge der Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige wurde auch die Vorschrift des § 398a AO zu Beginn des Jahres reformiert und verfolgt das Ziel einer erheblichen Verschärfung des Strafzuschlags, die mit einer stärkeren finanziellen Belastung des Steuerhinterziehers einhergeht. Jedoch wurden diverse offene Fragen, die bereits bei der Altfassung der Vorschrift bestanden, im Zuge der Neufassung nicht geklärt, insbesondere in den Fällen, in denen sich die Ermittlung des Hinterziehungsbetrags über einen längeren Zeitraum erstreckt. Insgesamt ist eine Selbstanzeige damit nunmehr wesentlich aufwändiger und risikobehafteter geworden. Betz und Thiede erläutern ab Seite 189 die Neufassung der Vorschrift, die damit einhergehenden Probleme in der praktischen Anwendung und zeigen Lösungswege auf.
Börsenlexikon
In Ihrer NWB Datenbank haben wir für Sie ein Börsenlexikon aufbereitet, in dem in über 300 Begriffen Themen aus der Börsen- und Finanzwelt kurz und prägnant dargestellt werden und Sie Informationen zur Gestaltung und steuerlichen Behandlung einzelner Anlageformen finden. In loser Folge stellen wir Ihnen hier einzelne Begriffe vor, diese Woche den Begriff „Alpha-Zertifikate“ NWB IAAAE-51041.
Beste Grüße
Verena Fuß
Fundstelle(n):
NWB-EV 6/2015 Seite 177
NWB SAAAE-90895