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Die Heizkesselaustauschpflicht nach der Energieeinsparverordnung 2014
Der Gesetzgeber hat die Pflicht wesentlich verschärft
[i]Brinktrine, NWB 27/2014 S. 2027 Am ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung – EnEV 2014) vom (BGBl 2013 I S. 3951) in Kraft getreten. Sie sieht – neben einer Reihe von weiteren Änderungen – verschärfte Nachrüst- und Außerbetriebnahmepflichten bei Heizkesseln vor. Die Brisanz dieser Vorschrift für Eigentümer und Vermieter ist nach Presseberichten von vielen Immobilienbesitzern allerdings noch nicht in vollem Umfang erkannt worden (vgl. „Der ruinöse Ofen-Schock für deutsche Hausbesitzer“ in Welt am [i] www.welt.de Sonntag vom ). Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Regelungen der EnEV 2014 mit Blick auf die Kesselaustauschpflicht im Einzelnen vor. Er beschreibt nicht nur die wichtigsten Aussagen der Kesselaustauschpflicht, sondern untersucht auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung sowie mögliche Konsequenzen ihrer Missachtung. Er zeigt ferner, wie Betroffene sich gegen die Durchsetzung der Kesselaustauschpflicht juristisch zur Wehr setzen können.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Kesselaustauschpflicht – die frühere Rechtslage bis zum
1. Die Kesselaustauschpflicht ab 2002
[i]Bereits 2001 Energieeinsparverordnung mit Kesselaustauschpflicht (EnVO 2002)Die Pflicht zu...BGBl 2001 II S. 3085