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Die Kanzlei der Zukunft – hier: vereinbare Tätigkeiten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-90441 Die sich verändernden Rahmenbedingungen bei den Vorbehalts- und Kernaufgaben erfordern eine Neuausrichtung des Leistungsportfolios in Richtung der vereinbaren Tätigkeiten. Diese machen aktuell weniger als 10 % des Gesamtumsatzes der Durchschnittskanzlei aus. Der Aus- und Fortbildungsaufwand, vermeintliche Schwierigkeiten bei der Honorardurchsetzung und die fehlende Kontinuität der Einnahmen dürfen auch kleinere Kanzleien nicht davon abhalten, diese Leistungen in strukturierter Form anzubieten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Beratungschancen für Berater
[i]Marktbesetzung durch andere BerufsgruppenViele Bereiche der vereinbaren Tätigkeiten sind klassischerweise durch andere Berufsgruppen besetzt: Insolvenzverwaltung und Testamentsvollstreckung liegen in der Hand der Anwaltschaft, die Fördermittel- und betriebswirtschaftliche Beratung bei Unternehmensberatern, und für die Vorsorge- und Vermögensplanung wird gerne die vermeintlich kostenlose Beratung durch Banken und Versicherungsmakler in Anspruch genommen. Was noch lange nicht heißt, dass jeder Beratungsbedarf damit optimal bedient ist.
[i]Der Steuerberater ist Rundum-BeraterDer Steuerberater genießt ein Höchstmaß an Vertrauen bei seinen Mandanten. Er hat – ande...