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Haftungsrisiken des Steuerberaters beim Mindestlohn
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-90440 Eine Bestandsaufnahme zur praktischen Handhabung des Mindestlohns zeigt erhebliche Unsicherheiten in der Beurteilung zahlreicher Einzelfragen. Nicht nur eine direkte Beratung des Mandanten zu Fragen des Mindestlohns, sondern auch bereits die Erstellung von Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen bergen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater. Die Aufgabenverteilung zwischen Berater und Mandant zur notwendigen Klärung offener Fragen sollte ausdrücklich angesprochen werden, der Inhalt und Umfang und auch die Grenzen des dem Steuerberater erteilten Auftrags sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Unsicherheiten bei der Ermittlung des Mindestlohns
[i]Welche Bezüge sind auf den Mindestlohn anrechenbar?Welche Teile der Bezüge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden, ist in Teilbereichen abhängig von den konkreten Umständen und den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und teilweise auch noch nicht abschließend geklärt. Zweifelsfragen können insbesondere bei der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, Einmalzahlungen, Sachbezügen, Jobtickets und Warengutscheinen,...