„Dankeschön!“
Von Arbeitslohn und Mindestlohn
Im Januar 2015 hat das BMF seinen neuen „Rabatterlass“ veröffentlicht. Es reagiert damit auf die Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 2012 und 2014 zu Preisvorteilen und Rabatten, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten. Diese sind – insoweit besteht Einigkeit – nur dann Lohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Strikt abgelehnt hat der BFH hingegen die typisierende Annahme der Finanzverwaltung, die Preisvorteile gehörten schon allein deshalb zum Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte von dritter Seite mitgewirkt habe. Vielmehr, so der BFH, könne die Frage, ob es sich um Arbeitslohn handele oder nicht, nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Geschehens entschieden werden. Das heißt: Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls. In diesem Punkt scheinen sich die Finanzbehörden in ihrem neuen „Rabatterlass“ allerdings nicht vorbehaltlos auf die Rechtsprechung des BFH einzulassen. Dies führt zu Anwendungsunsicherheiten, wie Geserich auf Seite 1610 feststellt.
Anwendungsunsicherheiten beim Mindestlohn gibt es auch noch fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch der Deutsche Steuerberaterverband werden nicht müde, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf diese Missstände hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten. Allerdings sind diese Rechtsunsicherheiten nicht das einzige Risiko, mit dem Steuerberater beim Thema Mindestlohn konfrontiert sind. Ungeklärt ist nämlich darüber hinaus, inwieweit Steuerberater auf diesem Gebiet überhaupt zur Beratung befugt sind. Schnell wird hier die Grenze der Nebenleistung überschritten, mit der bitteren Konsequenz, dass im Falle einer Falschberatung der Versicherungsschutz verlorengehen kann. Soweit sollte es nicht kommen. Hölscheidt zeigt daher auf Seite 1642 auf, wie sich die Haftungsrisiken des Steuerberaters beim Mindestlohn minimieren lassen.
NWB-Leserbefragung – ein herzliches
Dankeschön an alle Teilnehmer
„Was
können wir besser machen? Was brauchen Sie wirklich?“ – mit diesen
Fragen hatten wir Sie eingeladen, an unserer NWB-Leserbefragung teilzunehmen.
Viele Leser haben diese Chance genutzt und uns ihre Wünsche, ihre Kritik, aber
auch viel Lob mitgeteilt. Die NWB-Redaktion sagt „Dankeschön“! Die
Gewinner des Samsung Galaxy-Tablets und der Mydays-Gutscheine sind inzwischen
ausgelost und auch schon benachrichtigt. Gewonnen haben wir aber letztlich
alle, denn Ihre Anregungen und Vorschläge werden uns helfen, Ihre NWB in all
ihren Bestandteilen – Zeitschrift, Datenbank, Newsletter und
Tablet-Version – noch besser zu machen.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1593
NWB NAAAE-90781