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Track 24 | Finanzierung: Beiträge für Risikolebensversicherungen als Werbungskosten
Beim BFH steht die Abziehbarkeit von Beitragszahlungen für klassische Risikolebensversicherungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auf dem Prüfstand. Das FG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz einen Werbungskostenabzug abgelehnt, obwohl die Versicherungen der Absicherung von Darlehen dienten, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Mietobjekts aufgenommen wurden.
Der nächste schwebende Prozess ist ebenfalls für viele Vermieter interessant.
Beim Erwerb eines vermieteten Objekts sowie bei umfassenden Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verlangen Kreditgeber im Rahmen einer Finanzierung – bzw. einer Refinanzierung – häufig den Abschluss einer Risikolebensversicherung, um ein Darlehen abzusichern.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt entschieden: Die Prämien für klassische Risikolebensversicherungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Für die Prüfung der Veranlassung von Versicherungsprämien ist allein auf die Art des versicherten Risikos abzustellen. Ist das – wie bei einer Risikolebensversicherung – ein privates Risiko, nämlich das L...