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BGH Urteil v. - IX ZR 123/93

Leitsatz

Leitsatz:

»Ein Rechtsanwalt darf einen bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur schließen, wenn sein Mandant hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.«

Fundstelle(n):
DAAAE-90446

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 21.04.1994 - IX ZR 123/93

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