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Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
Voraussetzungen
Die Verfasser verantworten turnusmäßig an der Fachhochschule für Finanzen (FHF) des Landes NRW Seminare zur „Besteuerung der öffentlichen Hand“. In einem zweiteiligen Beitrag in den SteuerStud-Ausgaben 11/2014 NWB CAAAE-77061 und 12/2014 NWB FAAAE-79030 wurden bereits die staatsrechtlichen Grundlagen der Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung der öffentlichen Hand als Steuersubjekt und Steuerschuldner analysiert. In SteuerStud-Ausgabe 5/2015 NWB AAAAE-88416 haben wir Ihnen darüber hinaus einen Überblick über den Grundlagenbegriff des Betriebs gewerblicher Art (BgA) und die Grundzüge der körperschaftsteuerrechtlichen Besteuerung verschafft. Darauf aufbauend, sollen nachfolgend die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von BgA dargestellt werden.
I. Zusammenfassung von BgA und sog. Querverbund
1. Grundsatz
a) Gestaltungsoptionen der JPöR
Die JPöR ist nach h. M. Steuersubjekt mit jedem einzelnen ihrer BgA. Der Wortlaut deutet eher darauf hin, dass der einzelne BgA Steuersubjekt ist, zumal einen zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Steuerrechtsfähigkeit ist. Ein einheitlicher BgA liegt bereits vor, wenn die JPöR ei...