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BÜRO Nr. 1 vom Seite 22

Die Wahlqualifikationen: Was ist zu beachten?

gepr. Handelsfachwirtin (IHK) Sina Dorothea Hankofer; Meppen

Seit dem werden die Kaufleute für Büromanagement neu ausgebildet. Gehören Sie auch dazu? Dann haben Sie sicherlich mit Ihrem Ausbildungsvertrag auch die Wahlqualifikationen vertraglich festgelegt. Diese haben ihren Schwerpunkt in der zweiten Ausbildungshälfte. Doch was bedeuten sie eigentlich? Welche Auswirkungen haben sie auf Ihre Ausbildung? Diese Fragen beantwortet Ihnen der folgende Beitrag und gibt Ihnen darüber hinaus noch einige Informationen zur Prüfung in der Wahlqualifikation mit auf den Weg.

Die Wahlqualifikationen

Die Wahlqualifikationen sind einzelne Themengebiete, in denen unterschiedliche Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Der ausbildende Betrieb legt für sich zwei Wahlqualifikationen fest, die er seinen Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Sie werden im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die eingetragenen Wahlqualifikationen während der Ausbildungszeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums von jeweils 5 Monaten zu vermitteln.

Die Wahlqualifikationen stellen eine Erweiterung der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dar und beinhal...