Kostenentscheidung - Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum für ein Mietwohngrundstück - ; Kostentragungspflicht
nach Erledigung in der Hauptsache
Leitsatz
Eine Ausprägung des Gleichheitssatzes im Prozessrecht ist die „Waffengleichheit”. Diese gebietet es, das Risiko am Prozessausgang
gleichmäßig zu verteilen.
Hat das FA dem Begehren des Stpfl. voll entsprochen und haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt
erklärt, sind dem FA trotz eigentlich verspäteter Vorlage eines Wertgutachtens seitens des Stpfl. aus Gründen der prozessualen
Waffengleichheit die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1010 Nr. 12 JAAAE-90324
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Beschluss v. 24.03.2015 - 1 K 204/13