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Pauschale Teilwertabschreibung eines Teppichhändlers wegen allgemeinen Preisrückgangs von Orientteppichen?
(1) Ob bei einem Handel mit Orientteppichen zu Bewertungszwecken eine Zusammenfassung von einzelnen Teppichen sowie eine pauschale Teilwertabschreibung zulässig ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom jeweiligen Sachverhalt, den konkreten Marktverhältnissen und den Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebs und der Branche abhängt, ohne dass insoweit ein abschließender Katalog von relevanten Kriterien aufgestellt werden könnte. (2) Das betrifft insbesondere die Frage, ob Wertentwicklungen bei bestimmten Teppichen in tatsächlicher Hinsicht Rückschlüsse darauf zulassen, dass andere Teppiche des Betriebs, etwa weil sie gleichartig sind, eine vergleichbare Wertentwicklung genommen haben und deswegen eine Teilwertabschreibung rechtfertigen können. (3) Für die tatsächlichen Voraussetzungen s...