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Einkommensteuer | Anspruch auf Riester-Förderung für ausgeschiedene Widerrufsbeamte
Ehemalige Beamte auf Widerruf, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, haben für den Zeitraum der Nachversicherung nach dem auch ohne Vorliegen einer Einwilligungserklärung Anspruch auf Altersvorsorgezulage.
Beamte haben nach inzwischen gefestigter finanzgerichtlicher Rechtsprechung jedenfalls für Beitragsjahre ab 2005 nur dann Anspruch auf die sog. Riester-Förderung, wenn sie fristgemäß, nämlich innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres, in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen. Die Klägerin war im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für d...