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Umsatzsteuer | Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aufgrund BMF-Schreiben zu den GoBD
Das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) angepasst.
Mit (BStBl 2014 I S. 1450) wurden die bisherigen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (kurz: GoBS) sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (kurz: GDPdU) mit Wirkung zum außer Kraft gesetzt. Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die GoBS und GDPdU [i]Dißars, NWB 7/2015 S. 405wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an verschiedenen Stellen (z. B. in Abschn. 14b.1 UStAE) Bezug genommen.