Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen
, veröffentlicht am 6. 5. 2015
Maßnahmen, die als Folge einer medizinisch indizierten Heilbehandlung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands erfolgen, gehören zu dieser Heilbehandlung und nehmen an deren Steuerfreiheit teil.
A. Leitsatz
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie Heilbehandlungen.
B. Sachverhalt
Eine GbR erbrachte in den Streitjahren 2005 und 2007 zahnärztliche Leistungen. Im Anschluss an bestimmte medizinisch indizierte zahnärztliche Behandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen) wurde bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung (sog. Bleaching) an den zuvor behandelten Zähnen durchgeführt.
Die GbR behandelte die Umsätze betreffend der Zahnaufhellung als steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG. Das Finanzamt ging hingegen davon aus, dass es sich insoweit um steuerpflichtige Leistungen handele und setzte die Umsatzsteuer entsprechend fest.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG der Klage der GbR statt. Das FG führte aus, dass die im Streitfall vorgenommenen Zahnaufhellungsbehandlungen steuerbefreit seien. Hiergegen richtete sich die Revision des Finanzamts. Das Finanzamt macht...