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Übergangsfristen zur Einführung der Pflichtrotation von Prüfungsgesellschaften
Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform
Einer der praktisch bedeutsamsten Aspekte der EU-Abschlussprüferreform, die im Juni 2014 in Kraft getreten ist, ist die Einführung einer gesetzlichen Pflichtrotation von Prüfungsgesellschaften bei Unternehmen des öffentlichen Interesses. Auch wenn die Rotationszeiträume generell längerfristig ausgestaltet sind, wird der erstmalige Rotationszeitpunkt durch besondere Übergangsvorschriften in Art. 41 der EU-Abschlussprüferverordnung geregelt. Das stufenweise Konzept der Übergangsvorschriften und deren sich teilweise nicht unmittelbar erschließende Interpretation erfordert bereits heute von den betroffenen Unternehmen und Prüfungsgesellschaften eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik, um sich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf eine Ausschreibung bzw. einen erforderlichen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorbereiten zu können.
Veidt/Geithner, EU-Reform der Abschlussprüfung, WP Praxis 2014 S. 172 NWB FAAAE-67058
Die erstmalige Rotation von Prüfungsgesellschaften wird durch besondere Übergangsvorschriften geregelt. Die gestaffelten Übergangsfristen orientieren sich grundsätzlich an der bisherigen Dauer des Prüfungsmanda...