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IDW RS BFA 1 „Handelsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand“ verabschiedet
Mit Meldung vom informierte das IDW über die Verabschiedung der Neufassung der Stellungnahme IDW RS BFA 1 „Handelsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand“ (Stand: ). Die Stellungnahme thematisiert die Abbildung von Kreditderivaten im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, sofern diese nicht dem Handelsbestand zugeordnet oder Bestandteil einer Bewertungseinheit i. S. von § 254 HGB sind.
Für die handelsrechtliche Abbildung ist zu unterscheiden, ob die Kreditderivate freistehend sind oder im Zusammenhang mit der Absicherung des Ausfallrisikos von Geschäften des Sicherungsnehmers stehen. Stehen sie in Zusammenhang mit der Absicherung des Ausfallrisikos von Geschäften des Sicherungsnehmers, ist weiter zu differe...