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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Internet-Apotheke
Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einer Internet-Apotheke aus Umsätzen an Privatpatienten wird nicht gemindert durch Aufwandsentschädigungen, die die Internet-Apotheke an Kassenpatienten für deren Bereitschaft zur von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratungspflicht zahlt.
Eine [i]Aufwandsentschädigung für Mitwirkung an BeratungInternet-Apotheke aus den Niederlanden erbrachte in Deutschland zum einen nach § 3c UStG umsatzsteuerbare und -pflichtige Lieferungen gegenüber Privatpatienten und zum anderen umsatzsteuerfreie Lieferungen gegenüber Kassenpatienten. Berufsrechtlich war sie zu einer Beratung der Patienten verpflichtet. Um diese zur Mitwirkung bei der Beratung anzuhalten, zahlte sie ihnen Aufwandsentschädigungen bis zu 15 €. Von der Bemessungsgrundlage ihrer umsatzsteuerpflichtigen Umsätze gegenüber den ...