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Steuerrecht | Kein zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Methode
Der sich nach der 1 %-Methode ergebende Wert ist nicht zeitanteilig, sondern in voller Höhe anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen nur während eines Teils des Monats nutzt.
Im Streitfall wurde dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen für den Zeitraum vom bis auch [i]Geldwerter Vorteil auch für angefangene Monate zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Das FA setzte zu Recht einen geldwerten Vorteil für neun Monate (Januar bis September) und damit insgesamt 9 % des Bruttolistenpreises an, obwohl der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich nur acht Zeitmonate privat nutzen konnte. Bei der 1 %-Methode handelt es sich nämlich um eine typisierende Bewertungsmethode.
Das FG [i]Fahrtenbuch führen folgt der Auffassung der Finanzverwaltung . Will der Arbeitnehmer einen Ansatz des vollen 1 %-Wertes für Monate vermeiden, in de...