Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 29.09.2014 7 K 1861/13, BBK 10/2015 S. 440

Steuerrecht | 1 %-Methode auch bei Fahrschulfahrzeugen

Eine Entnahme wegen Privatnutzung ist auch bei Fahrschulfahrzeugen gewinnerhöhend anzusetzen. Denn ein Fahrschulfahrzeug ist trotz seiner Beschriftung und seiner Ausstattung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt.

Die [i]Fahrzeugbezogene Anwendung der 1 %-Methode Bewertung der Entnahme erfolgt nach der 1 %-Methode, wenn der Unternehmer kein Fahrtenbuch führt. Dabei ist für jedes Fahrzeug eine Entnahme anzusetzen, wenn es privat genutzt worden ist. Bei betrieblichen Fahrzeugen spricht ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung.

Hinweis:

Will [i]Fahrtenbuch führen der Unternehmer den mehrfachen Ansatz der 1 %-Methode vermeiden, sollte er für jedes Fahrzeug ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.

Eine [i]Keine Privatnutzung bei Lkw und KastenwagenPrivatnutzung wird nicht vermutet, wenn das Kfz vorrangig zum Gütertransport bestimmt ist, z. B. ein Lkw, Traktor, eine Zugma...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen