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BBK Nr. 10 vom Seite 438

Digitaler Zugriff des Finanzamts auf Einzelverkaufsdaten einer PC-Kasse

Bernd Rätke

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 454Mit hat der BFH einen langjährigen Streit über die digitalen Zugriffsrechte des FA entschieden und der Finanzverwaltung ein umfassendes Datenzugriffsrecht eingeräumt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Einzelaufzeichnungspflicht

[i]Grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht Nach dem aktuellen BFH-Urteil ist ein Kaufmann verpflichtet, jedes Handelsgeschäft einzeln aufzuzeichnen. Aufzuzeichnen sind die Gegenleistung, der Inhalt des Geschäfts und der Name sowie die Anschrift des Vertragspartners, d. h. des Käufers. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt auch bei Bargeschäften, weil allein der Umstand der sofortigen Bezahlung es nicht rechtfertigt, dass die entsprechenden Angaben in der Buchführung unterbleiben.

II. Einschränkung der Einzelaufzeichnungspflicht

[i]UnzumutbarkeitsgrundsatzDer Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht wird durch den BFH eingeschränkt, wenn die geforderten Aufzeichnungen für den buchführungspflichtigen Unternehmer unzumutbar sind. Der BFH bejaht dies bei einer „technischen, betriebswirtschaftlichen und praktischen Unmöglichkeit“ von Aufzeichnungen. Abgeleitet wird der Unzumutbarkeitsgrundsatz aus den GoB.

[i]Keine Unzumutbarkeit bei tatsächlicher Einzelaufzeichnung Buchführungspflichtige Unterneh...

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