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Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Gastronomiebranche
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-89469 Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat die große Koalition zum einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 € eingeführt. Dies hat gerade auch für die besonders arbeitsintensive Gastronomiebranche weitgehende Auswirkungen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Anrechenbarkeit von Leistungen
Fragen wirft das MiloG insbesondere mit Blick auf die Anrechenbarkeit von Leistungen an die Arbeitnehmer auf. Das Gesetz enthält hierzu keine Angaben. In der Rechtsliteratur wird dies kontrovers diskutiert. Eine Klärung werden schlussendlich die Gerichte herbeiführen müssen. Es wird noch Jahre dauern, bis eine gefestigte Rechtsprechung für Rechtssicherheit sorgen wird. Bis dahin bleibt Arbeitgebern nur, die Risiken zu evaluieren und wo möglich zu minimieren.
[i]Trinkgeld, anderes BedienungsgeldNach Angaben des Gesetzgebers soll eine Anrechnung von Geldleistungen möglich sein, die vom Arbeitgeber erbracht werden und die konkret geschuldete Leistung des Arbeitnehmers belohnen, d. h. dass z. B. vom Kunden freiwillig gewährtes Trinkgeld nicht auf den Mindestlohn anrechenbar ist, bei anderen Arten von Bedienungsgeldern, die Vergütungsbestandt...