Einführung in das Aktienrecht
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 8: Die Hauptversammlung
I. Zuständigkeiten der Hauptversammlung
1. Gesetzliche Zuständigkeiten
780Die Hauptversammlung nimmt im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten die Rechte der Aktionäre in Angelegenheiten der AG wahr. Neben den ausdrücklich normierten Zuständigkeiten gibt es weitere, von Schrifttum und Rechtsprechung entwickelte Kompetenzen, die von der Hauptversammlung auszuüben sind. Diese Kompetenzen entsprechen ihrem Wesensgehalt nach den gesetzlich definierten Kompetenzen der Hauptversammlung, sind aber gesetzlich nicht explizit genannt (ungeschriebene Hauptversammlungs-Kompetenzen). Hierzu gehören in erster Linie Vorgänge, die unter die sog. „Holzmüller-Doktrin“ des BGH fallen.
781In § 119 Abs. 1 AktG sind gesetzliche Zuständigkeiten der Hauptversammlung (nicht abschließend) aufgezählt:
1. die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, soweit diese nicht zu entsenden oder nach dem Mitbestimmungsgesetz durch die Arbeitnehmer zu wählen sind (§ 101 Abs. 1 AktG),
2. die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 174 Abs. 1 AktG),
3. die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (§ 120 Abs. 1 AktG),
4. die Bestellung des Abschlussprüfer (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB),
5. Satzungsänderungen (§ 179 Abs. 1 AktG); die Hauptversammlung kann...