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Lexikon - Stand: 27.01.2025

SEPA-Lastschriftverfahren

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Seit ist das sog. SEPA-Lastschriftverfahren auch in Deutschland verbindlich. Seither müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages durch den Arbeitgeber. Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert anstatt wie zuvor anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA-Mandate. Diese umfassen sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung.

Das Verfahren sieht grundsätzlich vor dem Versand einer Lastschrift an das Kreditinstitut eine sog. Pre-Notification (Vorabankündigung) des Zahlungsem...

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