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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Kinderzuschlag als Sozialleistung
Der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz ist als Sozialleistung steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Vgl. zu diesem Kinderzuschlag auch die Erläuterungen in Anhang 9 Nr. 5 Buchstabe f.