Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.01.2025

FALTER-Arbeitszeitmodell

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Beamte können beantragen, ihren Ruhestand um maximal zwei Jahre hinauszuschieben, wenn hierfür ein dienstliches Interesse vorliegt. Dem kann stattgegeben werden, wenn die reguläre Arbeitszeit für zwei gleich lange Abschnitte vor und nach Erreichen der Altersgrenze auf 50 % reduziert wird. Die Dienstbezüge werden in dieser Zeit im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Der jeweilige Beamte erhält jedoch zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 50 % desjenigen Ruhegehalts, das ihm bei einer Versetzung in den Ruhestand am Tag vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung zustehen würde (sog. FALTER-Arbeitszeitmodell).

Der vorstehende Besoldungszuschlag ist kein steuerfreier Altersteilzeitzuschlag. Die Zielrichtung des FALTER-Arbeitszeitmodells (Weiterbeschäftigung über das eigentliche Pensionsalter hinaus) ist zudem eine andere als bei der Altersteilzeit (vorzeitige Freistellung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit), sodass auch eine analoge Steuerfreistellung nicht in Betracht kommt.

Das FALTER-Arbeitszeitmodell kann auch von Tarifbeschäftigten in Anspruch genommen werden, die dann allerdings anstelle eines Besoldungszuschlags eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen