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Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom (BGBl. I S. 1427), geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom (BGBl. I S. 2407), erfolgte die Verpflichtung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Einrichtungen zur Übermittlung von Daten über den Rentenbezug. So haben gemäß § 22a EStG die Mitteilungspflichtigen der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung. Die Entgegennahme der Daten und Weiterleitung der Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung wird Rentenbezugsmitteilungsverfahren genannt.