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Pensionsfonds-Richtlinie
IORP-Richtlinie
Die Europäische Kommission überarbeitete die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (sog. EbAV-Richtlinie; Amtsblatt Nr. L 235 vom S. 10–21).
Als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) fallen in Deutschland die Pensionskassen (gem. § 118a VAG) und Pensionsfonds (§ 112 VAG) in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Mit dem Vorschlag vom für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Neufassung) (COM[2014] 167 final) werden Regelungen vorgelegt, die insbesondere einer Verbesserung der Geschäftsorganisation (Governance) und der Informationspflichten gegenüber Versorgungsberechtigten und Rentenbeziehern der EbAV dienen sollen.
Die Neufassung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), sog. EbAV II-Richtlinie, ist im Amtsblatt der...