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KVdR-Zahlstellenverfahren
Das KVdR-Zahlstellenverfahren wurde am eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt sind Krankenversicherungsbeiträge aus den Renten der betrieblichen Altersversorgung zu entrichten. Gem. diesem Verfahren war ursprünglich der Versorgungsempfänger einer Betriebsrente verpflichtet, Daten über den Bezug dieser Leistungen unmittelbar seiner Krankenkasse (KVdR) zu melden. Seit dem bestehen die Meldeverpflichtungen zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen.
Gem. § 202 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat die Zahlstelle bei der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen, z. B. Betriebsrenten, sowie bei Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Versorgungsempfängers die zuständige Krankenkasse des Versorgungsempfängers zu ermitteln und dieser Beginn, Höhe, Veränderungen und Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich mitzuteilen. Die Krankenkassen ihrerseits melden den Zahlstellen u. a. Angaben über eine bestehende Beitragspflicht.
Diese Meldungen konnten bislang nur in Papierforrn ausgetauscht werden. Ab dem bestand für die Zahlstellen die Möglichkeit, diese Meldungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung freiwillig zu nutzen. Seit dem ist das maschinelle Melde...