vGA bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum an den Gesellschafter
Ansatz der Vergleichsmiete anstatt der Kostenmiete aufgrund der konrekten Wohnungsmarktsituation
Leitsatz
1. Die Tatsache, dass der Mieter lediglich zu 5 % an der vermietenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist, spricht grundsätzlich
nicht gegen eine vGA wegen der verbilligten Überlassung von Wohnraum.
2. Im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist dann von einer
vGA auszugehen, wenn die Gesellschaft als Vermieter ein unangemessen niedriges Entgelt verlangt.
3. Zwar ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die GmbH die Wohnung dem Gesellschafter zu einem kostendeckenden Preis überlässt.
Ist jedoch die Kostenmiete in dem betreffenden Ort und in dem betreffenden Zeitraum auch von einem ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsführer unter keinen denkbaren Umständen zu erzielen, ist hinsichtlich der Frage, ob eine verbilligte Überlassung
vorliegt, auf die Vergleichsmiete am Markt abzustellen.
4. Bei dieser konkreten Situation ist der bei der GmbH in den Streitjahren eingetretene Verlust nicht durch das Gesellschaftsverhältnis
bedingt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2015 S. 202 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2015 S. 1524 StBW 2015 S. 488 Nr. 13 YAAAE-89445
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.08.2014 - 6 K 24/13
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