Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei ergänzendem Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige nach dem aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 7a AusglLeistG und der Einfügung des § 3 Abs. 7b AusglLeistG
die Möglichkeit besteht, dass diejenigen, die nach dem bis zum Inkrafttreten des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz
(am ) bereits Flächen gekauft hatten, die von § 3 Abs. 5 AusglLeistg erfassten Grundstücke zu einem günstigeren Kaufpreis
erhalten und weitere Flächen dazu erwerben können, den Nacherwerb gewählt und ist im ergänzenden Grundstückskaufvertrag betreffend
den Kaufpreis eindeutig hervorgehoben, dass für sämtliche vom Steuerpflichtigen auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes
erworbenen Flächen ein „Gesamtkaufpreis” zu bilden ist und der Steuerpflichtige für die durch den Ergänzungsvertrag erworbenen
Flächen keinen zusätzlichen Kaufpreis zahlen muss, sind beide Verträge grunderwerbsteuerlich als Einheit anzusehen, die nur
eine Gesamtgrunderwerbsteuer auslösen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 10 DStRE 2016 S. 559 Nr. 9 Ubg 2016 S. 376 UAAAE-89442
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 05.06.2014 - 3 K 413/12
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