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EU-Kommission | Firmenwagen für Grenzgänger ab Mai 2015
Ein [i]DVO (EU) 2015/234 vom 13. 2. 2015 unter http://go.nwb.de/pmvusFirmenwagen, den ein außerhalb der EU ansässiger Arbeitgeber seinen im Zollgebiet der EU wohnhaften Arbeitnehmern überlässt, kann seit Mai 2015 Einfuhrabgaben auslösen. Eine einfuhrabgabenfreie private Verwendung ist nun auf wenige Anwendungsfälle beschränkt: Abgesehen von Fahrten „für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe“ sind nur noch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zulässig – andere Verwendungen des Wagens führen nun regelmäßig zu einer Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Zum Nachweis einer Fahrt im Rahmen der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgabe kann der Zoll von der Person, die das Beförderungsmittel benutzt, eine Kopie des Arbeitsvertrags verlangen.
Überlassen [i]Privat genutzter Firmenwagen kann Einfuhrabgaben auslösenausländisc...