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Blockheizkraftwerk als eigenständiges Wirtschaftsgut
Das FG Münster hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Blockheizkraftwerk als eigenständiges Wirtschaftsgut S. 352neben einer vorgeschalteten Biogasanlage angesehen werden kann (FG Münster, nrkr. Urteil vom - 11 K 2856/13 F, entgegen St 142 NWB TAAAE-13316; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Blockheizkraftwerk, welches aus Biogas Strom und Wärme erzeugt, als eigenständiges Wirtschaftsgut gesondert abzuschreiben ist oder mit der vorgeschalteten Biogasanlage ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet. Das FA vertrat die Auffassung, das Blockheizkraftwerk sei mit der Biogasanlage einheitlich über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abzuschreiben. Die hiergegen gerichtete Klage, mit der die Klägerin eine separat...