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Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten Pkw beim Arbeitnehmer
Mit hat der BFH in der Sache VI R 75/13 NWB CAAAE-89046 entschieden, dass es an einer nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten durch den Arbeitgeber fehlt, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist.
Die Klägerin bezog in den Streitjahren (2005 bis 2008) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bürgermeisterin. Ihr stand ein von der Gemeinde zu Sonderkonditionen für die öffentliche Hand (sog. Behördenleasing) geleaster Pkw für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung. Die Abrechnungen über die Leasingraten waren an die Gemeinde adressiert; sie wurden jedoch wie die sonstigen Kfz-Kosten durch die Klägerin beglichen. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei der Gemeinde gelangte der Prüfer zu der Auffassung, der Klägerin sei steuerpflichtiger Arbeitslohn in Höhe der Differenz der für Dritte üblichen zu den tatsächlich geleisteten Leasinggebühren zugeflossen. Eine Bewertung des Vorteils nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode komme nicht in Betracht. Denn vorliegend stehe nicht die Gestellung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber i...