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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 138/13

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung der Hauterkrankung des Klägers als Berufskrankheit (BK) nach der Nummer 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sowie die Gewährung von Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAE-89286

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 23.03.2015 - L 9 U 138/13

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