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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 4 R 819/12 NZB

Gesetze: VAErstV § 2

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verstoß des Rentenversicherungsträgers gegen seine Obliegenheit aus § 2 Abs. 1 VAErstV, die zu erstattenden Aufwendungen innerhalb von vier Kalendermonaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Aufwendungen entstanden sind, festzustellen und von dem zuständigen Träger der Versorgungslast anzufordern, hat nicht zur Folge, dass die Erstattungsanforderung mit Ablauf dieser Frist als erfolgt gilt.

Fundstelle(n):
KAAAE-89240

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.02.2015 - L 4 R 819/12 NZB

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